Anpassung der Corona-Verordnung

Sehr geehrte Eltern,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen möchte ich Sie gerne über die hieraus resultierenden Veränderungen informieren. Das Land Baden-Württemberg sieht aufgrund der aktuellen Pandemieentwicklung neue Schutzmaßnahmen vor. Diese gelten ab einer landesweiten 7-Tages-Inzidenz von 35, also einer Überschreitung von 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen pro 100.000 Einwohner.

Ich bitte Sie mit Ihrem Kind die folgenden Schutzmaßnahmen erneut zu besprechen, insbesondere die neu hinzugekommenen, die hier hervorgehoben wurden.

Folgende Schutzmaßnahmen gelten ab dem 19. Oktober 2020:

  • Auf dem gesamten Gelände und den Gebäuden der Hans-Thoma-Schule besteht die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes. (Sollten Schülerinnen oder Schüler diesen vergessen haben, muss eine Maske beim Sekretariat oder der Klassenleitung besorgt werden.)
  • Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes gilt für alle Personen, die sich auf dem Schulgelände befinden.
  • Diese Pflicht wird ab Montag, den 19. Oktober 2020, auch auf den Unterricht ausgeweitet.
  • Für Erwachsene besteht ein Abstandsgebot von 1,50 Meter.
  • Nutzung der Desinfektionsspender zur Handdesinfektion, besonders beim Betreten der Schulgebäude.
  • Einhaltung der Niesetikette.
  • Einhaltung der aushängenden Hygienepläne und -regelungen.
  • Der Kioskverkauf bleibt bis auf weiters ausgesetzt.
  • Alle Klassenzimmer werden in max. 20 Minuten Abständen für mind. 5 Minuten gelüftet. Bitte besprechen Sie dies mit Ihrem Kind, da bei den gegenwärtigen Witterungsverhältnissen und aufgrund der Jahreszeit das Klassenzimmer schnell auskühlen kann.

Es ist wichtig den Herausforderungen als Gemeinschaft zu begegnen. Ich bedanke mich für Ihre Kooperation und Mithilfe.

Mit freundlichen Grüßen
Christine Rutschman
(Schulleiterin)